
Von informellem (= informale) Handeln spricht man im Verwaltungsrecht, wenn die Bürger und Behörde formlos miteinander kooperieren. Beispiel: A, der einen Bauantrag gestellt hat, einigt sich mit der Behörde darauf welche Auflagen er für die Genehmigung erfüllen muss. B verspricht er Behörde die Altlasten auf seinem Grundstück ohne behördlic...
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